Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor einem halben Jahr bei einem Versandhandel verschiedene Komponenten für einen PC gekauft und den selbst zusammengebaut. Es lief alles bestens bis der Kühler meiner Elsa Erazor X2 sehr laut wurde. Ich hab die Grafikkarte mit einer Beschreibung des Mangels eingeschickt und warte bis jetzt auf einen gleichwertigen Ersatz. Jetzt folgendes Problem: Der Versandhändler sagt, daß er keine Elsa Erazor X2 mehr liefern kann, da diese nicht mehr produziert wird. Er hat mir dafür eine GeForce 2 MX Karte angeboten. Diese Karte möchte ich aber nicht, da diese erstens nur SDRAM als Speichermodul hat und auch bei Performance-Tests langsamer angeschnitten hat als eine GeForce 256 mit DDR-RAM. Außerdem habe ich vor einem halben Jahr für die X2 Karte 500 DM bezahlt, die MX Karte kostet jetzt nur so um die 200 DM. Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Da hätte ich diesbezüglich noch eine Frage. Ich hab sämtliche Komponenten Dezember 2000 gekauft. Die Grafikkarte habe ich wie gesagt vor 6 Wochen weggegeben, das war also noch innerhalb des halben Jahres. Jetzt ist allerdings die Frist vorbei. Hab ich jetzt noch Anspruch auf Wandelung? Am liebsten wäre es mir, die würden mir den damaligen Kaufpreis zurückerstatten und ich würde mir dann selbst woanders eine besorgen. Zählt dann der tatsächliche Preis vom Dezember oder der momentane Zeitwert der Ware? Ich hatte die Karte ja schon eine Weile benutzt und der Mangel hat sich erst später herausgestellt. Ansonsten vielen Dank für Deine Antwort!!!