Hallo,
ich weiss nicht in wie weit die meisten hier unterrichten sind, doch ändern sich zum 01.01.02 die Garantiebestimmungen. So wie ich es erfahren habe, müssen Einzelhändler ab dem 01.01.02 Ihre Garantiezeit auf 2 Jahre verlängern. Ohne Zusatzkosten. Jeder Käufer hat dann, statt der bekannten 6 Monate, beim Kauf 2 Jahre Garantie. Und nicht vom Hersteller, sondern direkt beim Verkäufer. Dies sollte bei jedem Kauf bedacht werden. Ein Gang zur lokalen Verbraucherberatung ist ratsam, um nähere Infos zu erhalten.
MfG
private_andy
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich kapiere nicht, wie das gehen soll. Wie soll der Verkäufer die Kosten umsetzen?
Fallbeispiel:
Ich kaufe am 03.01.2002 folgende Festplatte FES IBM eIDE 40.0GB IC35L040 (derzeit mit 259.- veranschlagt). Der Einzelhändler hat nun nicht die alternative, meine Kalkulation haut nicht hin, in kann nur für 6 Monate Garantie geben.
Kaufe ich diese bei Ihm, so habe ich 2 Jahre Garantie bei Ihm. Einen höheren Preis gibt der Markt nicht her. Der Gedankengang ist falsch. Die 6 Monate sind vom Tisch. 24 Monate ist dann die Garantiezeit. Das bedeutet auch, den Kassenbon 2 Jahre aufbewaren.
Der verlängerte Garantieanspruch beläuft sich auf die Harmonisierung des europäischen Marktes. Dies wurde angeglichen. Darum spielt es keine Rolle, ob es in eine Kalkulation mit ein fließt oder nicht. Der Verkäufer besitzt keine Alternative. Er muss sämtliches Warengut mit einer 24 monatigen Garantie versehen.
Auf die Preise kann es sich also nicht niederschlagen, es sei denn, von jetzt auf gleich tun dies alle Einzelhändler. Das macht der Markt nicht mit.