Ich habe die Artikel gelesen, wie Du Rolli geholfen hast, Du scheinst echt Ahnung zu haben.
Ich habe gleich zwei Probleme. Ende Mai habe ich via Internet bei Alternate einen ext. Streamer + Tape sowie ein SB64 PCI mit 4 Boxenanschlüssen bestellt. Bekommen habe ich eine SB64 PCI mit einen Anschluss für eine Boxenpaar bekommen. Das währe nicht so schlimm gewesen aber der Ext. Streamer hatte einen amerikanischen Stecken und war nur für den Betrieb am 120 Volt-Netz bedacht. Ich weiß nicht wie man in Deutschland solch ein Gerät verkaufen kann. Die ganzen Sachen habe ich dann wieder eingepackt und am 01.06. zurück geschickt. Eine Woche später habe angerufen. "Das Packet ist angekommen und es wird nun geprüft", hieß es. Das war ja o.k. Aber gestern habe ich nochmal angerufen und nachgefragt. "Die Sachen müssen noch geprüft werden", hieß es wieder. Dann habe ich gefragt: "Dafür brauchen Sie einen Monat?" "Ja, es waren ja schließlich drei Teile" bekam ich zur Antwort.
Was kann ich tun? Ich finde es unverschämt so mit seinen Kunden zu verfahren.
Dann habe ich noch ein Mainboard, daß schon seit über zwei Monaten bei K&M Elektronic liegt. Das Board tat kein Mucks mehr also habe ich es am 16.04.1999 nach K&M geschickt weil noch 1 Monat Garantie drauf war. Am 21.04. bekam ich die Bestättigung, daß es auch dort angekommen ist und man sich um eine schnelle Bearteitung bemühe. Nach einen Monat habe ich dort angerufen und nachgefragt. Das Board lag noch bei K&M weil man dort wohl nicht mit meiner Fehlerbeschreibung anfangen konnte. Ich hatte geschrieben, das das Board keinen Mucks mehr tut, aber die angeschlossenen Lüfter noch laufen. Ich weiß nicht was man bei einem Kaputten Mainboard sonst als Fehlerbeschreibung angeben soll.
Gestern habe ich nochmal dort angerufen, man werden im Service nochmal nachfragen, was damit ist und sich wieder melden.
Da habe die selbe Frage, was kann ich tun? Wie lange muß man denen Zeit lassen?
Bitte Hilfe!
Sascha (SEnners)
Antwort:
erstens: selber schuld, kauf doch im fachhandel.
zweitens: nicht mehr anrufen, sondern schreiben. einschreiben mit rückschein, und setz ihnen klare fristen. bist du rechtschutzversichert? dann ab zum anwalt! gerade bei k&m geht es erst weiter, wenn schon fast der gerichtsvollzieher bei denen vor der tür steht. bist du nicht selbst in der lage, einen brief entsprechend eindringlich zu formulieren, stehen deine chancen schlecht. in beiden fällen.
(Popeye)
Antwort:
Hi Popeye,
unter Punkt "zweitens:" gebe ich SEnners recht. Das hatte ich seinerzeit ja auch Rollie entsprechend dargestellt.
Also:
Insbesondere für Dich selbst: Fakten (Status: Gewährleistung / Garantie, Zeiten, Bestelldaten, Auftragsbestätigung - falls vorhanden, Aktionen: WER hat WAS gemacht) festhalten - Firma anschreiben und unter Bezugnahme auf Sachstand konkreten (angemessenen) Termin (2-4 Wochen) für Dein Wunschziel benennen (Erstattung des Geldes - nicht auf Gutschein einlassen, Umtausch der Ware gegen einwandfreie Artikel - wie bestellt etc.) - 1. Mahnung - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher (siehe: bei Rollie).
Achtung!
Es gibt Firmen, die sich gerne dem Kundenwunsch auf Wandlung (Ware gegen Geld zurück) unter Hinweis auf ihre AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) entziehen möchten. Dazu ist anzumerken, daß firmenspezifische AGB-Klauseln, die den Mindestregelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) widersprechen, schlicht NICHTIG sind. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist (gesetzlich: 6 Monate ab Kauf) grundsätzlich bei fehlerhafter Ware einen Anspruch auf Wandlung (s.o.). Unter "fehlerhaft" ist zu verstehen, daß die Ware ihren Zweck nicht mehr erfüllt (defekt ist) oder wesentliche zugesagte Eigenschaften (z.B.: 4 Anschlüsse bzw. europäisches/deutsches Netzteil) vom Produkt nicht erfüllt werden.
Was den Punkt "erstens:" angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter als mein Vorredner.
Das Web ist DER Markt der Zukunft. Einschlägige Unternehmen (z.B. die Firma Cisco) haben ganz klare und eindeutige Strategien und entwickelt und Ziele formuliert, den größten Teil ihrer Ges
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Popeye,
unter Punkt "zweitens:" gebe ich SEnners recht. Das hatte ich seinerzeit ja auch Rollie entsprechend dargestellt.
Also:
Insbesondere für Dich selbst: Fakten (Status: Gewährleistung / Garantie, Zeiten, Bestelldaten, Auftragsbestätigung - falls vorhanden, Aktionen: WER hat WAS gemacht) festhalten - Firma anschreiben und unter Bezugnahme auf Sachstand konkreten (angemessenen) Termin (2-4 Wochen) für Dein Wunschziel benennen (Erstattung des Geldes - nicht auf Gutschein einlassen, Umtausch der Ware gegen einwandfreie Artikel - wie bestellt etc.) - 1. Mahnung - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher (siehe: bei Rollie).
Achtung!
Es gibt Firmen, die sich gerne dem Kundenwunsch auf Wandlung (Ware gegen Geld zurück) unter Hinweis auf ihre AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) entziehen möchten. Dazu ist anzumerken, daß firmenspezifische AGB-Klauseln, die den Mindestregelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) widersprechen, schlicht NICHTIG sind. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist (gesetzlich: 6 Monate ab Kauf) grundsätzlich bei fehlerhafter Ware einen Anspruch auf Wandlung (s.o.). Unter "fehlerhaft" ist zu verstehen, daß die Ware ihren Zweck nicht mehr erfüllt (defekt ist) oder wesentliche zugesagte Eigenschaften (z.B.: 4 Anschlüsse bzw. europäisches/deutsches Netzteil) vom Produkt nicht erfüllt werden.
Was den Punkt "erstens:" angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter als mein Vorredner.
Das Web ist DER Markt der Zukunft. Einschlägige Unternehmen (z.B. die Firma Cisco) haben ganz klare und eindeutige Strategien und entwickelt und Ziele formuliert, den größten Teil ihrer Geschäftsvorfälle (Verkauf / Support / Service) über das Web abzuwickeln. Dazu müssen aber i.d.R. noch entsprechende Schutzkonzepte vorangetrieben werden, die Anbieter wie Konsumenten vor Mißbrauch bewahren.
Ein großes Problem dabei sind die heute z.T. noch mangelhaften Möglichkeiten, die Abzocker der Branche in ihre Schranken zu weisen.
Abgesehen davon kann Dir etwas Vergleichbares allerdings auch im so hochgelobten "Fachhandel" passieren. Fast jeder kann sich doch unter Vorlage der nötigen Unterlagen legal einen Gewerbeschein besorgen und einen Laden aufmachen (ob als Ladengeschäft oder Versandhandel ist egal), ohne das geringste Maß einer Qualifikation (unternehmerisch / betriebswirtschftlich / technisch-fachlich) nachweisen zu brauchen. Einziger Vorteil eines Fachändlers "um die Ecke" ist der Umstand, daß man ihm regelrecht physisch "auf die Pelle rücken", bzw. u.U. rechtzeitig an div. Anzeichen erkennen kann, daß da in Kürze ein Konkurs ins Haus steht. Dann sollte man sich eh besser einen anderen Händler suchen, auch wenn die Preise 5,-DM billiger erscheinen.
Abschließend am Rande:
Kannst Du den genauen Umfang der Bestellung über's Web in irgendeiner Form nachweisen? Hast Du Dir die Online-Bestätigung ausgedruckt? Befindet sich evtl. noch irgendwas verwertbares in Deinem Internet-Cache (auf der Festplatte)?
Je umfangreicher, lückenloser und eindeutiger man die Sachlage aufzeigen kann, desto günstiger stehen die Chancen in einem evtl. anhängigen Rechtsstreit. Selbst wenn es sich z.B. bei dem besagten Ausdruck nicht um einen klassischen Beweis (nicht eindeutige Beweiskraft) handelt, sind die Richter inzwischen geneigt, den Fall aus der Sicht des Verbrauchers "nach Treu und Glauben" zu seinen Gunsten zu bewerten.
Ich hoffe, das hilft Dir für's Erste
Curly
(Curly)