Auf Seite 3 des Handbuches kann man entnimmen, daß MEDION das Öffnen des PC´s gänzlich untersagt. Noch nicht einmal der Satz, daß dies von einem Fachmann durchgeführt werden muß ist aufgeführt. An anderer Stelle widerspricht sich MEDION: habe erst kürzlich eine ISDN-TV-Karte zum Selbsteinbau in der Hotline geordert -ohne Probleme! Wie soll ich die nun einbauen, ohne das Gehäuse des PC´s öffnen zu dürfen????? Nein, mal nüchtern: was darf ich denn nu, was nich? Das ich es selbst machen werde, steht nicht in Frage, aber verliere ich damit die Garantie????
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Gibt doch 'ne schöne obergerichtliche Entscheidung vom OLG Hamburg dazu: Das Verbot kannste knicken. Dem Benutzer muss es möglich sein, den PC zwecks Ein-, Um- oder Ausbau von Komponenten zu öffnen. Ein Siegel "Void Warranty if removed" oder ein Verbot ist gesetzeswidrig und somit ungültig.
Du willst gar nicht erst wissen, inwieweit man EULAs ignorieren darf...