Du solltest nicht nur die Überschrift des Urteils lesen.
Auch auf dem Aufkleber der SB-Version steht "OEM-Product".
"Die Beklagte stellt Computerhardware her und vertreibt neben der Hardware auch Software. Sie veräußerte am 29. Mai 1995 die zuvor von einem Zwischenhändler erworbene OEM-Version eines Microsoft-Betriebssystems (MS-DOS 6.2 & MS Windows for Workgroups 3.11) isoliert, d.h. ohne einen PC, an einen Endverbraucher."
Hier handelt es sich eindeutig um eine SB-Version (damals noch DSP genannt). Auch wenn die Version hier OEM genannt wird.
Wenn Du einen HP-Rechner mit einer HP-OEM-Winodws-Version kaufst, dann ist die an die Hardware gebunden. Da gibt es kein "Wenn" und kein "Aber" und es hat auch noch niemand gegen diese Vertriebsart geklagt. Und somit sind die Verträge rechtsgültig bis ein Gericht - und nicht irgendein Rechtsanwalt, User, PC-Zeitschrift, Betreiber einer Internetseite oder sonst jemand - etwas anderes entscheidet.
Ich weiß nicht wo das Problem ist? Das Thema wurde hier schon x-Mal diskutiert. Immer wieder finden sich aber Leute, die meinen ihr persönliches Rechtsempfinden überwiegt der allgemeingültigen Rechtsprechung.
Wer illegale Kopien einsetzen will soll das mit seinem persönlichen Gwissen vereinbaren, aber keine andere Menschen durch falsche Informationen auf illegale Wege führen!
Und Dir kann ich nur den Tipp geben nicht auch noch für eine Software, die Du so nicht einsetzen darfst, auch noch Geld zu bezahlen.
Gruß HADU