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Zivildienst beantragen

enirak1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Tach,


vor einem Monat (glaube ich) war hier eine Diskussion
wegen der Einbürgerung und Einberufung zum Wehrdienst.


Nun ich hatte letztes Jahr ein Antrag auf Einbürgerung (Deutsche Staatsangehörigkeit) gestellt und bin soweit gelangt das ich letzen Monat mein Pass und Ausweis beantragt hab.


Dieses Monat kam ein Breif vom Einwohnermeldeamt der beinhaltet


Sehr geehrter bla!


blablablablabla
blablablablablabla
Wir beabsichtigen, die nachstehenden Angaben, die wir dem Melderegister entnommen haben, dem  Kreiwehrersatzamt in blablablabla als Erfassungsergebnis zu übermitteln:
blablablabla
blabla
blablabla


Ich werde halt aufgefordert meine Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.


Hiweis (der ist interessant)


Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrplicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde Wehrdienstbefreiung (Schwerbehinderung ab 50%) oder vorübergehende Wehrdienstzurückstellung (laufende Schul- oder Berufsausbildung) vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt. Das für Sie zuständige Kreiwehrersatzamt wird Ihnen diesbezüglich in ca. 6 Wochen einen Fragebogen zur Musterung zusenden. Bis dahin bitte ich, von diesbezüglichen Rückfragen oder Zurückstellungsanträgen abzusenden.


Nun zu meiner Frage,


ich bin jetzt im Moment noch Arbeitslos und beabsichtige Zivildienst zu leisten,
falls ich eine neue stelle antrete müßte ich es sowieso aufgeben?


Wegen dieser Musterung,


wie gesagt ich beabsichtige ja Zivildienst zu leisten,
sollte ich den Antrag dafür erst nach der Musterung abschicken oder vorher?


Und kann es passiren das mein Antrag auf Zivildienst irgenwie abgeleht werden kann?


so genug getippt für erste
lasst was hören bitte


 

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Thomas G enirak1 „Zivildienst beantragen“
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Weil's gerade so gut passt, auch eine Frage von mir:

Ein Kollege von mir hat sich die Sache mit Wehr- und Zivildienst schon ziemlich genau zurechtgelegt, und zwar so: Er will sich bei der Bundeswehr melden, weiß aber ziemlich genau dass er ausgemustert werden wird (ist noch etwas Zeit bis dahin). Er meint, dass er durch die Ausmusterung bei der Bundeswehr weder den (pseudo-)angestrebten Wehrdienst noch Zivildienst leisten müsse - stimmt das so?
Und falls das stimmt - was kann zu einer Ausmusterung führen? Bei mir selbst liegt eine Sehbehinderung vor, ich kann nicht sterisch sehen - das ist natürlich keine 50%ige Behinderung, aber würde das schon ausreichen?

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