Das neue Urheberrechtsgesetz ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Das Bundesjustizministerium hat bereits damit begonnen, die Änderungen für den zweiten Teil der Urheberrechtsreform zu planen. Aus diesem Grund hatte Bundesjustizminsterin Brigitte Zypris in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht am Dienstag zu einem Symposium mit dem Titel "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - Auftakt zum zweiten Korb" in München geladen.
Der zweite Teil der Reform wird sich unter anderem dem Thema "Privatkopie" widmen. Auch nach dem neuen Urheberrechtsgesetz besteht weiterhin das Recht eine Kopie von urheberrechtlichen geschützten Werken für private Zwecke herzustellen. Allerdings darf dabei kein Kopierschutz umgangen werden.
Daher "muss geprüft werden, ob und wie künftig Privatkopien möglich sind", heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums und weiter: "Hier ist ein Ausgleich zwischen geistigem Eigentum, Verbraucherschutz sowie der Informationsfreiheit zu suchen
Man merkt die Jungs sind im Dilemma.Privatkopien sind laut Gesetz zulässig,Kopierschutz darf aber nicht umgangen weren,daher ist keine legale private Kopie möglich.
Quelle:
http://www.pcwelt.de/news/recht/34036/