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300.000 ? Schadenersatz wg. MP3-Website

Olaf19 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Über das neue Urheberrecht und seine Auswirkungen wurde ja schon viel informiert, diskutiert und auch spekuliert. Neu erscheint mir dagegen, dass nun auch so elementare Rechtsgrundsätze wie "im Zweifel für den Angeklagten" aus den Angeln gehoben werden:

http://www.heise.de/newsticker/data/vza-30.09.03-001/

Offensichtlich wollte die EMI-Electrola hier ein "Exempel statuieren". Nun - ich find's eher abstoßend als abschreckend. Hoffentlich strafen es die Musikfreunde mit Kaufzurückhaltung ab...

Wann lernt die Musik-Industrie endlich, auch mal bei sich selbst die Schuld an den Umsatzeinbrüchen zu suchen, und nicht immer nur bei den Mundraubkopierern...?

CU
Olaf

P.S. Dieses Posting von 'rill' möchte ich noch Eurer besonderen Aufmerksamkeit empfehlen :-)

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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flatus Olaf19 „300.000 ? Schadenersatz wg. MP3-Website“
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Hi,

das ist schon ein heftiges Urteil.
Ich habe es mir durchgelesen und meine Meinung ist, das der Beklagte vermutlich schon die Person ist, der er abstreitet zu sein. Klar bewiesen ist das absolut nicht und es sollte noch immer die Unschuldsvermutung "in dubio pro reo" gelten. Aber nicht in Bayern, da ticken die Uhren (und nicht nur die) anders.


cu,flatus------------------------------------------------------------------------------------------------(latein.) durch den After abgehende Darmgase. Vermehrter Abgang: Flatulenz.
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