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Anspruch auf Ersatz?

Ethyrael / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


also ich habe mir vor nem 1/4 Jahr einen DVD-Brenner gekauft - einen Sony DRU-500AX. Der ist dann nach diesem 1/4 Jahr kaputt gegangen. Ich bin dann zu einem Fachhandelservice von Mediamarkt gegangen, wo ich das Gerät auch gekauft habe. Nach einer kurzen Untersuchung teilte man mir mit, dass man das Gerät einziehen und zur Reparatur wegschicken müsse. Man konnte oder wollte mir aber kein Ersatzgerät geben, welches ich dringend benötige. Habe ich nun als Käufer einen Anspruch auf Ersatz? (Das alles läuft ja immer noch in den 2 Garantiejahren)


Vielen Dank!

Conqueror Ethyrael „Anspruch auf Ersatz?“
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Das kommt ganz darauf an, was in den Garantiebestimmungen steht.Ich denke mal Du hast keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Auch ein Fernsehhändler stellt Dir nur ein Ersatzgerät wegen Kulanz auf.Amdere berechnen dies noch tageweise.(Leihgebühr).
>>>Das alles läuft ja immer noch in den 2 Garantiejahren Du hast 2 Jahre Garantie,dies heißt aber nicht das Du sofort ein neues Gerät oder ein Leihgerät bekommst.