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Auszug aus den Lizenzbestimmungen zu Yast(2):

FreddyK. / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Aus der

" YaST 2 and SuSE Linux licence terms
===================================

YaST 2 Copyright (c) 1995 - 2001 SuSE GmbH, Nuernberg (Germany)
YaST 2 Copyright (c) 2002 - 2003 SuSE Linux AG, Nuernberg (Germany)"


"3. Dissemination
It is forbidden to reproduce or distribute data carriers which have
been reproduced without authorisation for payment without the prior
written consent of SuSE Linux AG or SuSE Linux. Distribution of
the YaST 2 programme, its sources, whether amended or unamended in full
or in part thereof, and the works derived thereof for a charge require
the prior written consent of SuSE Linux AG."

Solltest Du eine schriftliche Genehmigung der SuSE Linux AG vorliegen
haben, so veröffentliche diese, oder lasse diese durch einen Notar
veröffentlichen. Solltest Du eine solche nicht haben, ist
das Verbreiten (auch durch bereitstellen von Downloadmöglichkeiten,
oder das verbreiten solcher) schlichtweg nit dem Verbreiten
von Raubkopien gleichzusetzen, inkl der dadurch möglichen
strafrechtlichen Verfolgung.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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Maddi FreddyK. „Auszug aus den Lizenzbestimmungen zu Yast(2):“
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Ich hoffe auch nicht dass Linux den Sch*** mitmacht
Bin vor kurzem gerde wegen tcpa auf den Linux-Zug aufgesprungen.
Ich hab keine Lust mehr für die Software als für die Hardware zu zahlen
(Windoof aktuell 200€ Office 450€ Anti-Viren-Prog 100€ ...)
Und ich bin mir sicher wenn die Freeware wegfällt werden die Preise steigen

Sämtliche Rechtschreibfehler mienerseits sind unter der GNU/GPL lizensiert und dürfen somit kostenlos kopiert und für eigene Zwecke verändert verden ;)
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