exakt so ist es auch in Deutschland. Ein inhaftierter Mensch verliert ja nicht alle Rechte, besonders nicht das Recht auf Schutz. Da der Staat jetzt für ihn "verantwortlich ist" muß er sich um seine Sicherheit kümmern.
Deswegen gilt ein Auskunftsverbot, es sei denn der/die Inhaftierte trägt in diesem Fall z.B. Indronil als Besucher ein. Deswegen bleibt der Weg über die Mutter der einzig gehbare und wenn er nur erstmal bittet, ihn als besuchsberechtigt einzutragen.
Ein einfache Suche über die JVAs führt nur in wenigen Fällen zum Erfolg, genau dann, wenn der Besucher über die Dauer der Haftstrafe informiert ist.
Es gibt 3 Arten von JVas (die halboffenen oder offenen mal außen vorlassend) Jugend-JVA, die bis zu 3 Jahren und die bis lebenslänglich/Sicherheitverwahrung.
Letztere gibt es in NRW nur 2, Werl und Rheinbach/ für Alte noch Münster (Kriegsverbrecher) Bis 3 Jahre ca 20 und in der Tat ist der Verhandlungs- bzw Tat- und auch der Wohnort nicht maßgeblich für die Zuweisung der JVA.
Das entscheidet die Strafvollzugsbehörde nach anderen Aspekten - hier darauf einzugehen würde den Rahmen sprengen.
cu
NANÜ
P.S. @ Indronil:
Für einen inhaftierten Menschen sind
soziale Kontakte teilweise lebenswichtig,
(Ablenkung, Freude, "normale" Menschen,
das Gefühl des Nicht-Vergessen-Seins usw.)
der Mensch ist nunmal ein soziales Wesen.
Deswegen kann ich deine Absicht nur begrüßen,
wenn du mehr wissen willst, siehe Angebot unten.