tach auch,
ich hät da mal ne frage:
wenn die post ein paket oder ein päckchen liefert und ich bin nicht da, um es anzunehmen , dann gibt unser postbote die dinger gerne bei irgendein nachbarn ab.
so weit, so gut, aber in wieweit ist der gute mann(postbote) eigentlich verpflichtet mich darüber in kenntnis zu setzen, das ich ein paket habe, welches beim nachbarn liegt( z.B. zettel im briefkasten)?
und ist es auch korrekt, wenn er niemanden findet, das ding einfach im hausflur abzulegen?
mfg
deleen
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Sobald Du ein Päckchen verschickst (bei der Post aufgibst), wird das Versandrisiko geregelt. (BGB)
Bist Du Privatmann, geht das Risiko auf den Empfänger über.
Bist Du Geschäftsmann, haftest Du bis zur Übergabe.