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Gewährleistung nach Gewährleistung?

suleiman / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich hätte eine kurze Frage zur Gewährleistung bei Festplatten:
Ich habe vor kurzem eine defekte Maxtor-Festplatte während der Gewährleistungsfrist zurückgeschickt und eine neue bekommen. Diese ist allerdings nach wenigen Tagen bereits wieder defekt: Windows-Crash, nach dem Neustart meldet Windows E/A-Fehler beim Kopieren, jetzt bekomme ich gar keinen Zugriff mehr darauf. Nach einigen Sekunden lesen/schreiben höre ich nur noch ein \'Klack\' und es fängt wieder von vorne an zu lesen, das Maxtor-Diagnose-Tool und Formatieren hat auch nichts gebracht (hängt sich dabei auf). Gibts es also nach einem Gewährleistungsfall noch Gewährleistung?

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suleiman Nachtrag zu: „Gewährleistung nach Gewährleistung?“
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Das meiste in dem Artikel war mir bekannt, interessant ist nur:
"Reklamieren Sie innerhalb der ersten sechs Monate, gilt die grundsätzliche Vermutung,
dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen."

Das heißt also, ich kann innerhalb der 6 Monate so oft Ersatz bekommen, bis eine Platte länger funktioniert??
Seltsamerweise habe ich auf einer anderen Seite
(http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=514847)
gelesen, der Käufer muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war. Und im BGB finde ich von obiger Regelung auch nichts, gibt's die nun oder nicht?

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