In der Tat scheint hier die Rechtslage eindeutig: Der Käufer gibt selbst an: "In der Beschreibung stand nichts weiter." Ein Vertrag kommt zustande indem sich zwei Parteien auf was einigen. Und wenn der Verküfer in seinem Angebot nichts von einem Stromkabel schreibt (wie vielleicht auch nicht über den Füllstand der Patrone (die ja richtig Geld kostet), Toner etc.) und der Käufer nur sagt "Das will ich!", dann ist es halt nur ein Drucker. Höchstens, dass dieser grundsätzlich funktioniert - also gebrauchstauglich ist - dürfte man wohl stillschweigend voraussetzen. Ansonsten müssten in der Regel Zusätze wie "An Bastler" o.ä. aufgenommen werden.
Außer nett fragen ist da nichts zu machen.