Hallo,
also es sieht folgendermaßen aus:
Ich habe ein Notebook einer großen Computerdiscount Kette. Das Gerät wurde im Juni gekauft und geht nun in die dritte Reparatur.
Dem Kundenservice habe ich nun informiert, dass ich entweder das Gerät tauschen will oder noch lieber den Kaufpreis zurück erstattet bekommen möchte.
Der Kundenservice hat nun zwei Optionen vorgeschlagen. Erstens ich erhalte den Kaupreis abzüglich Nutzungspauschale ab. Denke dass dieser sich folgendermaßen errrechnet. 7 Monate Nutzung bei 24 Monaten Garantie, heißt dass ich 7/24 des Kaufpreises zurück erhalte. Das heißt bei meinen Kaufpreis von 799¤ erhalte ich 666¤ zurück.
Die zweite Option ist die, dass ich ausgehend von diesem Betrag drauf zahle und ein technisch neueres Modell erhalte, da mein Notebook nicht mehr auf Lager ist.
Mich würde interessieren, ob dieser Abschlag bei der Rückerstattung rechtlich Ok ist. Die Garantie läuft ja nun noch 1,5 Jahre.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
intersannte vermutung, woher weißt du das das gerät dauerdefekt ist, ist der thread von dir oder ist das ein zweitnick? so ganz einfach ist die lage nicht. dafür fehlen einfach zuvile angangebn, des users.
schlussendlich möchte ich einen schlußstrich ziehen für mich persönllich, unter so vile geistigen dünnpfiff, oder das einander reihen von wörter und interpreatationen von gesetzen die man nicht verstanden hat. daher werde ich nicht mehr hier lesen oder antworten.