Per Nachnahme ist man leider genau so naß. Nimmt der Kunde nicht an, dann hat man zusätzlich noch die Kosten der Nachnahme zu tragen.
Bei Neukunden also eigentlich nur gegen Vorkasse. Wenn man Emailadressen nicht vertraut, dann gibt es noch die Möglichkeit, daß eine Bestellung erst angenommen wird, wenn man einen Bestätigungslink gefolgt ist, der an die angegebene Emailadresse geschickt wurde. Damit schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe:
Man weiß, daß die Emailadresse existiert.
Man versichert sich, daß die Emailadresse wirklich zur Bestellung gehört.
Der Kunde ist gegen Falschbestellungen unter Angabe seiner Emailadresse geschützt.
Der Kunde kann sich´s nochmal überlegen, ob er wirklich bestellen will.
Wurde wirklich eine falsche Emailadresse angegeben und trotzdem bestätigt, dann hat man für den Anwalt den Beweis, daß es sich nciht um ein Versehen handelte und daß wirklich diese Emailadresse die Adresse des Schädigers ist.