Vorsicht: "Betrug" hat mit "Vorsatz" zu tun! Und mit "Nachweis".
Im deutschen Sprachgebrauch hat sich für Sachverhalte dieser Art erstmal der Begriff "bedauerlicher Einzelfall" eingebürgert. Halt so ne Art "bedauerlicher Einzelfall" in zig-facher Wiederholung. Ein Irrtum - mehrfach ausgeführt. Aber eben nur EIN Irrtum.
Aber, in der Tat, wenn das durchgehend vorkommt, quer durch alle Produktgruppen, dann IST es eben doch GANZ nah an "Betrug".
Ein anderer Trick: je teurer die Wurstware, desto mehr Zellophan wird erstmal auf die Waage gelegt. Wiegt zwar nicht viel, aber bei Roastbeef zu 20€ bringt das mehr als bei Angebots-Aufschnitt zu 1€ das Kilo.
Oder die Salatbar: OHNE Tara für die Plastikschale! Wenn die Waage mehr als "0,000" anzeigt, wenn die Schale (ohne Inhalt) draufgelegt wird, und es ist kein deutlich sichtbarer Tara-Schalter vorhanden, das ist das ein Fall für Gewerbeaufsicht und Polizei.
Der Preis an der Ware ist schon einigermaßen verbindlich. Rechtlich ist er zwar nur ein freies Angebot an alle seitens des Händlers, das man annehmen kann (=in den Wagen damit) oder ablehnen. Der endgültige Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Jedoch ist die Preisauszeichnung an der Ware für den Kunden eine Entscheidungshürde. Ob man die Butter 2 Cent teurer ersteht als ausgezeichnet, ist weniger entscheidend. Wer aber z.B. Joghurt palettenweise einkauft, kommt bei 2, 3, 4 Dutzend Bechern schnell zu erklecklichen Mehrbeträgen. Weswegen es bei solcher "Massenware" womöglich auch nicht vorkommt????? Weil ZU auffällig???? Könnt´ ich mir gut vorstellen... 2 Dutzend mal Butter kauft kaum einer, aber 2 Dutzend mal Joghurt schon mehr Leute.
Anders ist es bei veränderten Füllmengen bei fertig abgepackter Ware. Wie z.B. vor Jahren mit 500g-Kaffeepackungen, die ohne Vorabkündigung nur noch 400g enthielten - zum gleichen oder leicht niedrigeren Preis, aber mehr als 4/5. Da, wenn man´s erst nach der Kasse merkt, heißt es "Pech jehabt!".