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Dialer-Anwalt mahnt Anti-Dialer-Forum ab

Conqueror / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Anwalt in der Kanzlei von Günter Freiherr von Gravenreuth, hat das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de abgemahnt. Wie Dialerschutz.de berichtet, wirft Syndikus den Betreibern des Forums "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz vor." In der Abmahnung verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums bezeichnen dies als "Maulkorb" und wollen sich zur Wehr setzen.
Zitat:


http://www.pcwelt.de/news/internet/40441

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xafford Olaf19 „Ich frage mich, wann die erste derartige Abmahnung bei Nickles eintrudelt....“
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Das Verbot von Rechtsberatungen außer für bestimmte Berufsgruppen hatte nie etwas mit Besitzstandswahrung der Anwälte zu tun, es war eines der Gesetze im Dritten Reich um Juden die Lebensgrundlage zu entziehen. Es wurde afair 34 erlassen un den jüdischen Rechtsgelehrten ein Praktizieren zu untersagen. Dummerweise ist dies eines der vielen, nie gekippten Gesetze, und eines der umstrittensten.
Allerdings hat diese Abmahnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Gericht keinen Bestand aus mehreren Gründen. Grund eins wäre der Umstand, daß die Personen, welche in den Foren Tipps geben gar nicht zu einer Rechtsberatung befähigt sind, es sind Privatpersonen. Ein weiterer Grund ist der Umstand, daß es keine Rechtsberatung ist, sondern Betroffene sich austauschen, insofern also nur ein Erfahrungsaustausch statt findet.
Den letzten Grund hat Herr Syndicus sich selbst zuzuschreiben, indem er in eben diesem Forum selbst Rechtsberatung gesucht hat und genau diesen Fall unter anderem bemäkelte, er also selbst Initiator des "Rechtsverstoßes" war.
Im Übrigen erfolgen Abmahnungen ohne Nachweis der Rechtmäßigkeit und dieser muß auch nicht erbracht werden. Man könnte theoretisch irgendwelche Hirngespinste abmahnen. Gerichtlich geklärt wird es erst, wenn der Abgemahnte eine Einspruch erhebt und eine negative Feststellungsklage anstrengt.
Das einzig wirklich traurige an der Geschichte ist der Umstand, daß der Sozietät Gravenreuth & Syndicus nicht von Seiten der Anwaltskammer zu Leibe gerückt wird. Die zuständige Anwaltskammer hatte weiß Gott genügend Ansatzpunkte und Beschwerden für einen Ausschluß und sollte auch um den Ruf der Branche besorgt sein. Der Umstand, daß keine Reaktion von dieser Seite kommt wirft ein gewisses Licht auf die Zuständigen der Kammer.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Das ist der Hammer... Olaf19
Das ist der Hammer... xafford
Das ist der Hammer... xafford
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