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Namenrechte von Internet Domains

Selecta / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe da mal eine Frage:

Die Domain www.selecta.de ist bereits belegt von einer Firma namens Selecta.
Wenn ich mir nun eine Domain namens www.selecta.com machen würde, wäre das rechtswidrig ?
Ich meine, es ist weder eine kommerzielle Homepage, noch spiegelt der Name irgendetwas geschäftliches wieder. Es ist lediglich mein Spitzname. Pder wäre es ein unterschied, wenn ich sie nun www.der-selecta.de nennen würde ? Bitte klärt mich über die rechtliche Lage auf.

GreeTz Selecta

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out-freyn Selecta „Namenrechte von Internet Domains“
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Dazu gibt's Entscheidungen des BGH (Domain "shell.de")

Link.

In diesem Fall hatte der im Prozess unterlegene wenigstens eine Domain mit seinem Familiennamen registriert.
Sofern Du mit Familiennamen nicht "Selecta" heißt, gelten für Dich bereits die Leitsätze zum BGH-Urteil:

a) Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.

b) Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.

c) Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.


Also alles in Allem: Schlechte Karten für Dich, sollte die Fa. Selecta auch mal z.B. die .com-Domain haben wollen. Abgesehen davon, dass auch die .com-Domain nicht frei ist :-)

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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