Moin zusammen,
mein Bruder hat bei ebay einen Wagen ersteigert.
Preis siehe Betreff.
Haltet ihr das für möglich?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2488155609
Ich glaube ja, dass das Angebot nur die Abwicklung umfasst.
Wie ist euere Meinung?
Grüße aus der Euregio
Siggi
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"...Dürfte sich ja damit auch automatisch erledigt haben, oder? ..."
das sehe ich nicht so.
warum?
ein kaufvertrag kommt durch übereinstimmende willenserklärungen zustande. das ist geschehen. damit gehen nach dem abstraktionsprinzip beide seiten ein verpflichtungs- und erfüllungsgeschäft ein.
der wegfall der handelsplattform ändert am bereits geschlossenen vertrag nachträglich nichts mehr, da die willenerklärungen wirksam abgegeben wurden.
...sondern es versucht hier ebay sich selbst aus der schußlinie zu bringen.
;-)