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Symantec führt Zwangsaktivierung nach Vorbild dem von.......

Conqueror / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

....Microsoft ein.
http://www.tecchannel.de/news/software/17020/


Jetzt schreiben garantiert einige,interessiert mich nicht, kauf ich eh nicht;nur wo kommen dann die Absatzzahlen her??


Ich finde man müsste es den Herstellern spüren lassen,daß eine Zwangsaktivierung nicht erwünscht ist.Wer garantiert einem,daß ein Produnkt später noch aktiviert wird,wenn das Folgeprodukt auf dem Markt ist?Vielleicht wird dann das "alte" Produkt nur noch kostenpflichtig aktiviert,oder gar nicht mehr und ist dann wertlos.


 


 


 


 

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Herman Munster Conqueror „Symantec führt Zwangsaktivierung nach Vorbild dem von.......“
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Kommt drauf an, wie es sich auf der Verpaufsverpackung darstellt. Wenn der Hinweis auf diese Praxis nicht deutlich sichtbar!!! auf der Verpackung angebracht ist und man das Ding NICHT UNMITTELBAR bei Symantec, also NICHT in deren Online-Shop, gekauft hat, dann ist die ganze Sache allerhöchstwahrscheinlich schwer illegal, wenn der Kauf nach deutschem recht vollzogen wurde. Von dieser überaus bedeutenden Einschränkung MUß!! man VOR!!! dem Kauf in Kenntnis gesetzt werden.

Szenario: ein Dussel/eine Dusseline beschließt: "was von Symantec musses sein!", entert das nächstbeste Kaufhaus, in dem das Produkt vorrätig vermutet wird, findet es auch im Regal, nimmt es aus dem Regal. Preis ist OK, ein Blick auf alle Oberflächen des Kartons zeigt keine Auffälligkeiten (im o.g. Sinne), also nix wie zur Kasse, bezahlen. Zu Hause angekommen, installieren - und dann kommt die Überraschung (im o.g. Sinne)!

Zwar kann man es keinem Hersteller verübeln, daß er den Kunden dazu bewegen will, sich per Internet oder wie auch immer bei ihm zu registrieren, aber er darf AUF KEINEN FALL, zumal ja am konkreten Kauf-Vergang überhaupt nicht beteiligt im obigen Szenario einem die ordnungsgemäße Nutzung des ordnungsgemäß und vollständig bezahlöten Produktes von dritter Seite her unmöglich machen! Das BGB kennt nur EINE Schranke zum Eigentumsübergang: die vollständige Übergabe des vereinbarten Kaufpreises. Kommt dann einer daher und macht mir die Nutzung unmöglich, dann handelt er illegal.

*SOFERN* einem VOR!! dem Kauf keine diesbezüglichen Infos ausdrücklich! vorgehalten wurden, daß für dieses Produkt eine derartig restriktive Regelung vorgesehen ist, ist die ganze Sache, wenn sie dann "überraschend" (im Sinne des Wortes) dann *NACH* dem Kauf auftritt, als illegal anzusehen. Eine Firma kann nur deren unmittelbaren Kaufpartner (z.B. den Chef-Einkäufer der Kaufhauskette) diese Einschränkung auferlegen, sie muß nicht zwangsläufig an die Privat-Endkunden weitergegeben werden. Man kauft es ja dem Kaufhaus A ab und nicht direkt vom Hersteller Z. Dessen (Z´s) Verkaufsvorstellungen sind dann prinzipiell irrelevant für den Endkunden.

Nur, wenn der Kauf nicht nach deutschem Recht (z.B. über des US-Online-Shop) zustande gekommen ist, verhält es sich anders in dieser Sache, eben nach dem Recht des jeweiligen Landes. Ob dabei überhaupt und in welcher Form eine Info vor dem Kauf gegeben werden muß, weiß ich nicht. Es ist durchaus davon auszugehen, daß nach fremden Recht die Sache vollkommen OK ist, wenn man beim ahnungs- und arglosen Installieren bzw. nach soundsolanger Benutzung des Produktes, plötzlich auf diese Einschränkung stößt - und nichts dagegen tun kann.

Da gibt´s nur eine Sache: KATEGORISCHE VERWEIGERUNG! bzw. theatralisches Zurückbringen wenn wirklich keine diesbzgl. Info gegeben wird. Nebst Protestschreiben an den Hersteller. Und an die Verbraucherzentrale bzw. involvierte Behörden.

Wenn der Hersteller völlig unübersehbar die Info gibt, dann meinswegen. Dann muß jeder Käufer selber wissen, ob´s das wert ist.

...und dann wäre es auch noch gut zu wissen, WAS denn dabei für Daten übermittelt werden. Datenschutz! Und was ganz genau macht dann der Hersteller mit den Daten. Und was ist, wenn ich das Ding verkaufe?

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