Hallo,
ich habe ein Buch über ebay verkauft. ich habe als versandkosten einen bestimmten betrag angegeben, der das päckchen normal versendet. ok. der betrag stand schon vor ende der auktion auf eben der seite. und ebay schreibt selbst, versandkosten sind BINDEND.
der käufer schrieb mir vorgestern ein mail, in dem er eigenmächtig die versandkosten auf 1,50 euro runtersetzt, mir schreibt, ich soll das als büchersendung versenden. Da es sich um ein kochbuch handelt, weigerte sich meine poststelle, das ding als büchersendung zu verschicken, da hab ich es vorerst gelassen, da ich zu wenig geld überwiesen bekam. was soll ich tun? mir fehlen quasi 1,40 euro, die der käufer mir nicht überweisen will, weil er der meinung ist, es geht auch billiger.
aber er hat sich ja mit den versandk. einverstanden erklärt und zwar indem er geboten hat
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
grundsätzlich sind beim Verkauf der Auktionsbetrag + die angegebenen Versandkosten die Vertragsbedingung. D.h. Der Käufer hat mit Dir einen Vertag über den Auktionsbetrag zuzuglüch den angegebenen Versandkosten abgeschlossen! Im übrigen können Versandkosten u.a. auch Verpakcung und Versandhandling beinhalten, das machen viele um ebaygebühren zu sparen und setzen erhöhte Versandkosten (also Portokosten nicht gleich Versandkosten) an.
In diesem Falle würde ich die angegebenen Versandkosten nachfordern, bzw. das Buch nicht vor Eingang des Restbetrages versenden, denn erfahrungsgemäß weigern sich solche Knicker dann einfach den Betrag zu überweiseun und klag dann mal 3,50 oder so ein, damit rechnen und spekulieren die auch.
Bestehe auf den Betrag und wenn er nicht den Restbetrag zahlt, dann sage: Vertrag geschlossen! Er kann ja das Buch abholen! Also ich würde mich da auch nicht auf einen Rücktritt vom Vertrag einlassen, zumal Du ja schon das Geld für das Buch erhalten hast.
Gruß Axel