tach auch,
mal ne kurze frage:
ein vor 3 monaten bei ebay gebraucht gekauftes Notebook hat nen defekt am TFT(Hintergrundbeleuchtung zickt rum, is wohl der inverter).
der GEWERBLICHE HÄNDLER will zwar die "reperaturkosten" übernehmen, aber den inverter will er mir in rechnung stellen.
ich seh das doch richtig, das diese forderung totaler unfug ist?
mfg
deleen
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
§437 definiert die Rechte d. Käufers bei Mängeln(Nacherfüllung gem §439BGB). Den § brauchste zuerst, dann kommste auf die, die du genannt hast.