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GDATA muß es nötig haben

Conqueror / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Habt Ihr die Anzeigekampanien gelesen,in denen eine gelbe Schachtel (für nicht wissende Symantec) neben einer roten Schachtel(GDATA) dahinschmilzt.Nach dem Motto Rot ist die Zukunft,gelb ist Schnee von gestern.
Wobei sich beide nichts geben.Aber wqenn GDATA damit durchkommt,......dan muß ich gestehen,Frechheit siegt. 


 

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die Realität ... rill
out-freyn rill „die Realität ...“
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Kleine Korrektur: Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist vergleichende Werbung in Deutschland durchaus erlaubt. Die Bedingungen, wann sie jedoch verboten ist, stehen in § 6,2 UWG:

§ 6 UWG Vergleichende Werbung
(1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

(2) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich
1. sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,
2. nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
3. im geschäftlichen Verkehr zu Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt,
4. die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
5. die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder
6. eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.

(3) Bezieht sich der Vergleich auf ein Angebot mit einem besonderen Preis oder anderen besonderen Bedingungen, so sind der Zeitpunkt des Endes des Angebots und, wenn dieses noch nicht gilt, der Zeitpunkt des Beginns des Angebots eindeutig anzugeben. Gilt das Angebot nur so lange, wie die Waren oder Dienstleistungen verfügbar sind, so ist darauf hinzuweisen.


Sich auf Testberichte aus PC-Magazinen zu berufen, halte ich für problematisch - schließlich gibt es da häufig bei 10 Tests 11 verschiedene Ergebnisse. Ob man solche Ergebnisse als "objektiv" und "nachprüfbar" einschätzen kann, möchte ich mal bezweifeln.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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die Realität ... Emily22