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ebay - Spaßanbieter

doldi / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, die Rede ist immer nur von Spaßbietern, nun möchte ich einmal meine bisherigen, hoffentlich einmaligen Eindrücke eines Verkäufers zum Besten geben. Des deutschen liebster Satreceiver dürfte wohl momentan der Topf sein. Eben solch ein 5500er habe ich ohne HD zum wohl absolut günstigen Hammerpreis von 530.- bei ibäh ersteigert. Der Verkäufer, der auch einen Sat-online-www-tom shop betreibt muss dieses Teil nun weit unter Liste abtreten - sollte er eigentlich - aber nach 5 Mails und sogar einem Telefonat ( dach, durch Zufall hatte ich Ihn an der Strippe) zeigt er keine Reaktion. Selbst dürfte ich nun wohl der Achte im Bunde der "zu billig ersteigert - nicht beachteten" Käufer sein.


ebay wurde schon informiert - was mein ihr dazu?


Selbs wenn Herr W. aus D55271 sich nach 10 Tagen noch melden sollte - das Vertrauen dürfte beschädigt sein.....

Kolti doldi „ebay - Spaßanbieter“
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Nun, ja.
Rechtlich sieht es so aus, daß Du einen gültigen Kaufvertrag hast und den mithilfe eines Rechtsanwaltes sicherlich auch durchsetzen kannst.
Aber Recht habe und Recht bekommen ist eine andere Sache.
Gerichsturteile sind in solchen Fällen schon vorhanden.

Was kann man noch tun?
Man könnte zB. bei diesem "Händler", er stellt das Teil ja wieder neu ein, ein unschlagbares Angebot einreichen.
Dazu benötigt man eigentlich nur einen zweiten Blindaccount.

Wenn man dann den Zuschlag hat, besteht man auf die Lieferung der Ware von dem ersten günstigen. Um den teuren braucht man sich keine Gedanken zu machen, amn hat ja 14 Tage Widerrufsrecht. ;O)

Wenn ich es wäre, der bekäme über eBay erst wieder einen Receiver verkauft, wenn ich meinen hätte.
Es ist übrigens auch eine sehr lustige Angelegenheit, wenn so ein böser Spaßbieter nachts vorbei kommt und alle Sofortkäufe plattmacht.

@tintensprotzer Kolti
@tintensprotzer Mario32
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