Ich habe reiflich überlegt - aber es bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
Angeregt durch einen Beitrag hier habe ich mir den Chat von gestren Abend angeschaut - und natürlich sofort (unter Aufsicht) abgespeichert.
Es handelt sich um den User "NANÜ" der öffentlich behauptet, ich sei ein Nazi und eingeschriebenes Mitglied der NPD.
Ich fasse das als ehrabschneidende Hetze auf, die aus niedrigen Gründen unter dem Deckmantel der "Demokratie" und "Menschlichkeit" gestartet wurde.
Diese User bedient sich beleidigender und hetzerischer Methoden, die ich keinesfalls hinnehmen kann.
Ich betone hier noch einmal:
Ich bin weder Mitglied der NPD noch irgend einer anderen irgendwie gearteten extremistischen Gruppe.
Ich verabscheue Extremismus und Fanatismus jeglicher Art.
Ich stelle zum Beweis meiner Aussagen die Fotos der Chat- Teile hier her - ohne sie, der Lesbarkeit wegen, in der Breite zu bearbeiten.
Ich fordere den User NANÜ auf, sich öffentlich für diese öffentliche Hetze gegen meine Person zu entschuldigen und dies in Zukunft zu unterlassen.
In einem Schreiben an die Verantwortlichen dieses Forums erbitte ich die Herausgabe der Userdaten.
Sollte diese geforderte Entschuldigung bis morgen - 01.12.2004 20:00 Uhr nicht eingegangen und veröffentlicht sein, stelle ich Strafanzeige.
Da die öffentliche Behauptung, ich sei bekennender und eingetragener Nazi über den Bereich des Persönlichkeitsrechtes hinausgeht, werde ich dies ebenfalls als Volksverhetzung anzeigen.
Jürgen Kirsten
Off Topic 20.348 Themen, 225.900 Beiträge
Auf diesen Satz von Dir:
"Ich habe jedoch gelesen, das er die Tat zugegeben hat! Wodurch er auch für mich zum Mörder wird, denn die Tat ist damit beweisen! Oder sehe ich das falsch?"
Habe ich damit geantwortet:
"Die Folter-Drohung (und eine Todesdrohung ist eine solche) wurde gegenüber einem vor dem Gesetz als unschuldig zu betrachtenden ausgesprochen. Da niemand hellsehen kann, ist ein SPÄTERES Geständnis ohne Belang für die Betrachtung der Dinge zuvor. (In der Juristerei 'Ex-ante-Betrachtung' genannt)."
Dieser Teil der Antwort...:
"...ist ein SPÄTERES Geständnis ohne Belang für die Betrachtung der Dinge zuvor. (In der Juristerei 'Ex-ante-Betrachtung' genannt)."
...Bezieht sich auf das Ausgangsposting und erklärt, warum man zu dem Zeitpunkt, auf den sich das Ausgangsposting bezieht, NICHT von einem Mörder sprechen kann.
Also: Die Folterdrohung -um die geht es im Ausgangsposting sehr wohl! - wurde nicht gegenüber einem als Mörder bekannten ausgesprochen. Die 'Bezeichnung' "Möder" zu verhängen ist einem Gericht vorbehalten.
"