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Nörgler / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi TW,

kurze Frage. Ist das hier der Stil und vor allem Umgangston, den du hier auf diesen Seiten wünschst?

"Unsinn...
Von: Emily22 Am: 04.12.2004


Sag mal Du hörst dich ja an wie wenn Du selber so ein frustrierter Aushilfsnigger der Post bist...???
Und selbst wenn ich aus purer Bosheit das Paket gleich gar nicht annehme, was mein gutes Recht ist (und was man sowieso immer gleich tun sollte wenn das Teil beschädigt ist !!!), dann liegt es genauso bei denen herum und die können dann sehen wie sie es wieder zurück schicken... das ist deren ARBEIT und dafür werden die bezahlt !
Ausserdem haben DIE das Paket ja schliesslich selber demoliert :-)"

Ne kurze Stellungnahme wäre nett. Wenn keine kommen sollte, gehe ich davon aus, dass dieser Sprachstil sowohl gewünscht als auch gewollt ist. Danke für dein Feedback schon mal im Voraus.

Armes Deutschland!

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Nein, nein, Fetzen, Nörgler
The Wasp the_mic „gemäss schweizer rechtslage dürfte der ausdruck ausreichend sein, um von einer...“
Optionen

Es gibt aber 2 Ausnahmen:

1. Ein Pseudonym kann man nicht beleidigen. Wenn, dann ist das höchstens ein Verstöß gegen die Nickles-Regeln.
2. Auch wenn es einige überrascht, aber Schwarze sehen das Wort "nigger" nicht unbedingt als Beleidigung an, but that's another question ...

Ende
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