Ein gutes hat HIV dann wenigstens für mich, ab morgen trete ich einen 1€-Job an.
Es steht zwar noch nicht 100% fest, was ich genau mache, aber es soll wohl als Computer-Admin-Rezeption-Telefonist sein. Zumindest etwas (wenn auch entfernt) in meinem Ausbildungsberuf, Verwaltungsfachangestellter. Und auf jeden Fall Vollzeit!
Immerhin ein anfang, und vielleicht meine Chance wieder voll einzusteigen.
So long abeitslosigkeit!
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...genau aus dem Grund ist es (zumindest meiner Meinung) nach nur ein bedingtes Ausnutzen von Arbeitskraft!
Ich sehe dies wirklich als eine Chance an, im Arbeitsleben wieder Fuss zu fassen. Klar, auch ich finde, das ein einziger €uro für einen Vollzeit-Job nicht gerechtfertigt ist, aber du musst das relativieren.
Rechne mal so:
38,5 Std. mal 1€ mal vier = 154€
plus zusätzlich dazu (für mich in Ehe) 311€= 465€
Und wenn ich nun hingehe und die 465€ durch die Anzahl der Stunden leiste, dann sind das immerhin schon 3,01€!
Und mit einem weiteren Vorurteil möchte ich aufräumen, 1€-Jobs gehen nicht in die privat-wirtschaft. Durch 1€-Jobs dürfen keine Jobs verloren gehen.
So werden 1€-jobber im endeffekt zu Tätigkeiten herangezogen, die auch ohne sie gemacht werden könnten!
Nichts desto trotz freue ich mich auf meine Aufgabe, und wer will, kann ja mal vorbeischauen, VSB Gummersbach!
Wie ich gerade gelesen habe (hatte eben, 19.00Uhr, angefangen zu schreiben und erst jetzt weiter gemacht um 20.40Uhr), was Fr@nky gepostet hat, ist natürlich ein unding! Sowas sollte eigentlich nicht passieren. Meines wissens nach, ist das hier bei uns so nicht möglich, da solche arbeiten eh von den Kommunen selber gemacht werden, und es nun viel mehr sind!.
@Gurus
das diese Maßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen, ist nicht neu.
Bisher kamen Leute, die Wiederspruch gegen diese Arbeitsmaßnahmen eingelegt haben auch immer ohne "Bestrafungen" davon. Nun lässt sich aber anders damit argumentieren, so das es vermehrt zu Ablehnungen der Wiedersprüchen kam. Erste Entscheidungen werden wohl erst Aussagekräftig werden, wenn sich die obersten Richter dazu (verbindlich) äußern.