Soeben habe ich bei CHIP einen Bericht über ein Urteil des LG München gefunden. Danach sollen PC-Hersteller eine Abgabe zu Gunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke in Höhe von 12,-€ zahlen. Langsam reicht es! [IRONIE]Warum wird eigentlich keine Urheberrechts-Abgabe für Kugelschreiber usw. erhoben? Damit kann ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren![/IRONIE]
Kotz, brech, würg. Auch wenn die Industrie den weiteren Rechtsweg beschreitet, glaube ich kaum, dass es was bringen wird.
MFG
Abe S.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Glaube nicht das du das Urheberrecht verletzt, da du dich nicht als Autor dieses Editorial ausgibst, sondern verweißt auf die Quelle mit Angabe des Autors und Ausgabe... ;-))