Hi,
soviel ich weiß, ist sowas strengstens verboten!
Denn genau das will die Musikindustrie unter allen Umständen verhindern.
Zum Streamen, das bedeutet wohl, kein Download sondern nur hören.
Soviel ich weiß ist auch das verboten.
Es gibt,- so meine ich -, nur dann Ausnahmen, wenn der Titel nur ein kurzer Clip von wenigen Sekunden ist. Ich weiß aber die Sekundenanzahl im Moment nicht. Könnten so 20 Sekunden sein, - und daß dann der Titel ausgeblendet werden muß. Nagle mich damit aber nicht fest.
Für eine Lizenz, - sofern überhaupt erhältlich, und wenn, dann nur für's Anhören -, wäre die GEMA zuständig. Die würden aber dann für jedesmal Hören klingende Münze erwarten.
Ausnahmen gelten hier nur für den Inhaber der Rechte. D.h., wenn z.B. eine Musikgruppe ihre Titel auf ihrer Homepage zum Anhören oder Downloaden zur Verfügung stellt (beispielsweise, wenn es sich um eine Newcomerband handelt, - um besser bekannt zu werden), dann ist das deren Angelegenheit. Aber auch hier nur so lange, wie es sich um selbstgeschriebene Titel handelt, und nicht um Coverversionen. Denn dann müßten die ihrerseits wieder GEMA zahlen.
mfg
Dr. Hook
PS: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob nicht sogar noch für die kommerzielle Nutzung des MP3-Formates eine separate Gebühr fällig wäre.