Hallo,
ich habe gebraucht eine Laptop gekauft und vom Handler Garantie darauf bekommen. Prompt sind Schäden an Tastatur und Bildschirm aufgetreten. Der Händler behauptet, beides wären Verschleißteile. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, das hilft mir weiter!!