Hallo,
weiß jemand zufällig , wieviel m² ein Raum haben muß , um diesen als 1 Raum zu bewerten ?
kann sein das ich mich jetz ein bisl unglüclkich ausgedrückz habe , hoffe aber doch , das ihr es wißt ,wie ich es meine oder was ich meine ?!
gruß
Bär
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Nach der überholten "DIN 283 - Blatt 1 - Wohnungen" wurde wie folgt unterschieden:
a) zwischen vollwertigen Wohnräumen mit einer Größe von mind. 10 m² und
b) Wohn-/Schlafkammern von mindestens 6 m² und weniger als 10 m² Größe, die eine Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche haben müssen (= halbe Zimmer).
In der neuen Wohnflächenverordnung steht hierzu allerdings nichts mehr drin.