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Defekten USB Stick erworben

r.hoffmann1 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,habe mir bei ebay einen usb stick bei einem händler gekauft. leider ist das teil defekt, sprich er wird überhaupt nicht erkannt. jetzt muss ich das teil zurück senden, meine frage ist: wer muss das porto zahlen? ich oder der händler?

danke
gruß

Mario32 fnmueller1 „wenn weniger als 40 euro dann du“
Optionen

ja, ist richtig was FN sagt...
... sofern du die "14 Tage Widerrufsfrist" - Nummer machen willst!

Wenn du jedoch Gewährleistungsansprüche geltend machen willst muß GRUNDSÄTZLICH der Händler die nötigen Kosten einer Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung tragen. In den AGB ist aber häufig geregelt das Gewährleistungsrücksendungen grundsätzlich vom Kunden nur freigemacht zurückgesendet, angenommen werden.
Der Händler muß dir dann hinterher die Rücksendekosten erstatten sofern sich rausstellt das dein Gewährleistungsanspruch begründet war.

Du solltest keinesfalls ohne Absprache mit dem Händler unfrei etwas zurücksenden, weil du sonst ggfs. auf "Strafporto" sitzen bleibst wenn dir die nicht angenommene Sendung vom Postboten zurückgebracht wird und auch nicht als unbeleghaftes Päckchen versenden, sonst sagt der (unseriöse) Händler ggfs. er hätte nix zurückbekommen!

Wirklich defekt? Nörgler