Hallo !
Vielleicht habt Ihr auch den Fall... :
Die GEZ schreibt ja die Leute an, von denen Sie meint; dass die DOCH einen Fernseher haben und schwarz sehen.
(Hatte mal einen vom Sperrmüll; aber nach einiger Zeit wieder entsorgt. Angemeldet war der selbstverständlicherweise. Sperrmüllbeleg der Entsorgung vorhanden. Steht ja aber nicht drauf,was).
Ich HAbe aber keinen mehr und WERde mir auch keinen anschaffen !! GRRR.
Und als die Gebührenmenschen da waren; HATTE ich denen das auch klar gesagt. Grmpf !
WIE kann man denen diese Briefe unterbinden ?
Ein Vorschlag ?
DANKE !!!
Grinsegruss.
Tschau.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bei uns in der Schweiz ist es so:
Radio hören und fernsehen mit dem Computer
In diesen Tagen erhalten rund 3 Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1.Quartal 2005. Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1.1.2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.
Live Streaming ist melde- und gebührenpflichtig
Mit fortschreitender technologischer Entwicklung (Breitband-Internet, sog. Live Streaming) und dem Ausbau des Angebotes gewinnt der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet und Computer an Bedeutung. Grundsätzlich ist auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig. Wer jedoch schon sein herkömmliches Radio- und/oder TV-Gerät angemeldet hat, muss sich natürlich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden.
Aktiv werden muss jedoch grundsätzlich, wer weder Radio noch TV angemeldet hat und diese Programme via Computer empfängt. Es gelten dabei folgende Kriterien:
Empfang von Radioprogrammen
• Internetzugang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
Empfang von Fernsehprogrammen
• Internetzugang via Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
• Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-Anbieter (diese Voraussetzung kann in Zukunft wegfallen, wenn das live gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann, qualitativ und quantitativ zunimmt und dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspricht)
Für den gewerblichen Empfang gilt zusätzlich: Das Unternehmen hat keine technischen Vorkeh-rungen getroffen, um den Empfang von Radio- und / oder TV-Programmen über Internet zu unterbinden.
Auszug aus unserem Fernmeldegesetz
Gruss Schneeberger André