nein, ich poste nichts dazu :-)
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> Im Grundgesetz steht "alle Macht geht vom Volke aus". Wenn nun die Mehrheit des Volkes für Neuwahlen ist, kann es imho nicht gegen das Grundgesetz verstossen, wenn man diesem Willen des Volkes entspricht!?
das Volk wählt, und der gewählte sagt dem Volk was dem volkes Wille ist..
MfG
MB