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Rechtliches Problem bei Bilder eines Fotografen

gimp / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Bin im Internet nicht so richtig fündig geworden, folgende Frage:
Wenn ein Berufsfotograf von einem selbst Bilder macht, im konkreten Fall bei einer Sportveranstaltung und man hat die Bilder gekauft, darf man sie auf der eigenen Homepage veröffentlichen, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Das Verzwickte ist, man hat die Bilder gekauft, ist also privates Eigentum, andererseits kann man sie ja nicht nachmachen lassen, jedenfalls nicht bei einem seriösen Fotolabor. Schließlich hat der Fotograf die Rechte drauf.

Gilt hier das erworbene Eigentum vor dem Recht des Fotografen?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß
gimp

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Mario32 gimp „Heißt also, ich muß ihn erst fragen! O.K, kein Problem, werde ihn bald...“
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Wobei in diesem Fall in dem der (Berufs)fotograf ja Bilder von DIR (!) gemacht hat zunächst vor den Rechten des Knipsers an dem physischen Film/Bildmaterial DEIN Recht am eigenen Bild vorgeht.
Ist also zwar eigentlich richtig was Zap geschrieben hat bezüglich Kauf des (physischen) Bildmaterial und dem nicht kauf des rechtes zur veröffentlichung.

Aaaber das Recht zur veröffentlichung hast zunächst mal nur du als der fotografierte! Wenn du dieses Recht durch welche vereinbbarung auch immer an ihn abtrittst bzw ihm ein entsprechendes nutzungsrecht einräumst...
...sieht die Sache natürlich schon Formaljuristisch (KunstUrhG u.a.) komplizierter aus!

Ausnahmen bezüglich "Recht am eigenen (Ab)Bild" bestätigen hier die Regel; wenn du nicht als Einzelperson z.b. in einer Bewegungsstudie/Portraitaufnahme beim Sprung über eine Hürde, sondern auf einer offentlichen Veranstaltung in einer Menschenmasse mitabgebildet bist!

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