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Anschluss mehrerer Telefondosen in der Wohnung

W.Stecher / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, das mir jemand (vielleicht rechtlich fundiert) eine Antwort geben kann:
Eine Freundin von mir bezog eine neue Wohnung in Köln. Es ist eine Telefondose im Wohnzimmer und eine im Schlafzimmer. Sie beantragt bei der Telekom einen analog-Anschluß. Nach Freischaltung funktioniert die Dose im Wohnzimmer, aber die im Schlafzimmer nicht.
Einen Blick in die Dosen gibt Aufklärung: Beide Dosen sind untereinander nicht verkabelt, es wäre auch kein Kabel für die Verkabelung vorhanden. Aus beiden Dosen geht ein Kabel (4 Adern) runter in den Keller in einen Verteilerkasten der Telekom. Dort scheint also die 2. Dose nicht aufgeschaltet zu sein.
Die Wohnung selber war schon immer so. Sie war niemals geteilt, so daß beide Dosen immer zu ein und derselben Wohnung gehörten.
Somit rief ich (ganz nett) bei der Telekom an und bat um Aufschaltung der 2. Dose. Man erklärte mir dann, das ich die Fahrt- und Arbeitskosten dafür zu tragen habe. Ich antwortete ihr, dass ich das nicht nachvollziehen kann, da es sich nicht um eine Verkabelung in der Wohnung handeln würde, für die der Verbraucher wirklich zuständig wäre, sondern eine Verkabelung im Verteilerkasten der Telekom, für die demnach auch die Telekom zuständig sei und ich ja nichts dafür könne, wenn die Telekom nur die Häfte der vorhandenen Dosen aufschalten würde. Sie blieb bei ihrer Meinung. Als ich den Einwand brachte (immer noch freundlich gestimmt), dass ich die Aufschaltung auch selber machen könnte, legte die nette Dame von der Telekomhotline einfach auf. Etwas unverschämt.

Ich konnte mir den Verteilerkasten leider nicht anschauen, weil der in einem extra Raum ist und nur der Hausmeister (der nicht da war) einen Schlüssel dafür hat.
Ich gehe aber mal davon aus, das der Kasten verplompt ist, womit ein selber Aufschaltung im Nachhinein auffallen würde.

Kann mir jemand sagen, in wie weit der Pink-Panther-Monopolist verpflichtet ist, diese Aufschaltung zu machen oder in wie weit wir wirklich die Kosten dafür tragen müssen?

Danke für Eure Antworten.

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i.mer out-freyn „Die Parallelbeschaltung von mehreren Telefondosen ist gar nicht zulässig. Neben...“
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Deshalb habe ich gleich drei davon (je NFN) in der Wohnung...

Ich habe den T-Com-Hotliner mit meinen "War wäre wenn"-Fragen beinahe in die Irrenanstalt geschickt, aber immerhin ist es nun geklärt.

Ich muss nun alle anderen vor dem Telefonieren darauf ansprechen, dass sie sich mit dem Mithören meinerseits einverstanden erklären. Sonst ist da nichts mit Telefonieren... ;)

Es ist mir sowieso schleierhaft, warum da jemand vorschreibt, was ich alles mit meinem Anschluss anstellen darf oder nicht, aber was soll's.


An W.Stecher:

Wenn du wirklich eine 4-adrige Leitung zu der ersten Steckdose liegen hast, dann kannst du die freien Adern an die Dosenausgänge ( beschriftet mit a2 und b2), im Kellerraum die Leitung aufschneiden (hinter dem T-Kasten!, vorausgesetzt, der hausbesitzer hat nichts gegen..) und an die 2. Dose weiterleiten (aber bitte nicht die Leitungen vom Nachbar anzapfen).

Allerdings würde an der 2. Dose nur dann ein Telefon funktionieren, wenn an der ersten kein Telefon dran ist. Und zum Parallelbetrieb musst du die Adernpaare an den Eingangsklemmen der ersten Steckdose zusammenlegen (unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht, gell? ;) )

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