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Frage zu einem Versicherungsschaden

Sandmann / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Meine Nachbarin ist auf meine Brille gelatscht, die natürlich völlig breit war. Das Ding ist in den Rasen gefallen, schätze mal halb auf so ein paar Betonplatten (50x50), die man so als Beschwerung nimmt für Sonnenschirmständer. Meine Frau ist hingelaufen zum Optiker und hat die Brille richten lassen. Die Gläser und das Gestell hat natürlich noch Kratzer.
Also alles der Versicherung gemeldet. Die wollten dann die Brille haben.
Die haben dann auch einen ihrer Gutachter gefragt, der sagte, daß die Brille durch fallen auf den Rasen nicht solche Schrammen bekommen kann.
Irgendwie logisch, wenn meine Nachbarin erzählt sie sei in den Rasen gefallen. Jetzt bkommt aber der Haken.
Ich bekomme nichts ersetzt und soll auch noch die Gutachterkosten der Versicherung bezahlen???
Was kann ich tun? Ich will das auf keinen Fall??

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J-G-W Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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Brillen und Kontaktlinsen werden von den Haftpflichtversicherern zumeist abgelehnt, da man dort überwiegend betrug unterstellt. Und wenn dann noch eine Geschichte nicht gleich stimmig ist und ggf. berichtigt wird, sind die Aussichten wohl bei fast NULL.
Außerdem ersetzt Haftpflicht nur Zeitwert (frag mich jetzt bitte nicht nach dem ZW einer Brille) und würde Dir ggf. noch eine Mitschuld andichten, da Du die Brille sicherlich sehr fahrlässig an den Tischrand gelegt hast und....

Wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt hat (schön blöd!), ist das deren Problem. Sollten die Dich damit noch mal belästigen, schreib ihnen, "meine Rechtschutzversicherung wird sich freuen, diesen Prozess gegen sie durch alle erforderlichen Instanzen hindurch zu gewinnen!"
Die drohen, aber klagen i.d.R. nicht, obwohl die AZ die mit Abstand höchste Prozessquote aller Versicherer in Deutschland hat.

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