Hallo,
in meiner Eigenschaft als Maschinenbaukonstrukteur im Schwermaschinenbau habe einen kinematischen Antrieb entwickelt, der eine Masse von 5.000 kg innerhalb 2,5 Sekunden horizontal 2 Meter weit auf kleinstem Einbauraum katapultiert.
Wichtig sei hierbei zu bemerken, dass ich die Idee des kinematischen Antriebs aus einen meiner früheren Beschäftigungsverhältnisse zu meinem gegenwärtigen Arbeitgeber gebracht haben.
Gegenwärtig liegt für die Idee des Antriebs nirgendswo ein Patent vor, auch nicht bei meinem Arbeitgeber und auch nicht privat bei mir, da ich mir die Kosten nicht leisten kann.
Meine Frage:
Wenn ich die Idee z.B. in eBay verscheuere und mein Arbeitgeber liest das. Mache ich mich dann strafbar? Bzw. kann ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
MfG. Hexagon
Off Topic 20.358 Themen, 225.976 Beiträge
Wenn ich die Idee z.B. in eBaybild verscheuere und mein Arbeitgeber liest das. Mache ich mich dann strafbar? Bzw. kann ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Knifflige Frage. Ich würde sagen, dass Du mit Deinem Arbeitsvertrag zugestimmt hast, dass die Ergebnisse Deiner Arbeit Deinem Arbeitgeber zu Gute kommen. Ich denke, dass der Arbeitgeber hierbei einen Verstoß gegen die Treuepflicht sehen wird - v.a., wenn sich der Antrieb erfolgreich vermarkten lässt.
Anders sähe es aus, wenn Du diesen Antrieb in Deiner Freizeit entwickelt hättest.
Wichtig sei hierbei zu bemerken, dass ich die Idee des kinematischen Antriebs aus einen meiner früheren Beschäftigungsverhältnisse zu meinem gegenwärtigen Arbeitgeber gebracht haben.
Das wird Deinem gegenwärtigen Arbeitgeber herzlich schnuppe sein. Allenfalls hast Du damit gegen Deinen alten Arbeitsvertrag verstoßen (Schweigepflicht). Ein Recht darauf, dieses Wissen am aktuellen Arbeitgeber vorbei selbst zu vermarkten, würde ich daraus nicht ableiten.
An Deiner Stelle würde ich vor dem nächsten Schritt eine professionelle Rechtsberatung (bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt) einholen.
Knifflige Frage. Ich würde sagen, dass Du mit Deinem Arbeitsvertrag zugestimmt hast, dass die Ergebnisse Deiner Arbeit Deinem Arbeitgeber zu Gute kommen. Ich denke, dass der Arbeitgeber hierbei einen Verstoß gegen die Treuepflicht sehen wird - v.a., wenn sich der Antrieb erfolgreich vermarkten lässt.
Anders sähe es aus, wenn Du diesen Antrieb in Deiner Freizeit entwickelt hättest.
Wichtig sei hierbei zu bemerken, dass ich die Idee des kinematischen Antriebs aus einen meiner früheren Beschäftigungsverhältnisse zu meinem gegenwärtigen Arbeitgeber gebracht haben.
Das wird Deinem gegenwärtigen Arbeitgeber herzlich schnuppe sein. Allenfalls hast Du damit gegen Deinen alten Arbeitsvertrag verstoßen (Schweigepflicht). Ein Recht darauf, dieses Wissen am aktuellen Arbeitgeber vorbei selbst zu vermarkten, würde ich daraus nicht ableiten.
An Deiner Stelle würde ich vor dem nächsten Schritt eine professionelle Rechtsberatung (bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt) einholen.