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Ja, was denn nun?

wurstfett / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
(24.10.2005)
Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.



Wer Raubkopien "in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen, privaten, Gebrauch" widerrechtlich vervielfältigt, soll – unter Vorbehalt – straffrei bleiben. Das besagt im Wesentlichen die jüngste Fassung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reform des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts (§ 106).



Mehr hier: http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/bagatell_klausel/index.html

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IHMO ist das sinnvoll Olaf19
Der Olaf19
Mario32 idefix1968 „Das ganze kann aber auch Ausarten. Gestern kam ein Bericht über Belgien. Dort...“
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Sie wurden mit auf's Revier genommen und wieder freigelassen.

Idefix. wenn du in Deutschland so was machst wirst du auch mit aufs Revier genommen und danach wieder freigelassen und kommst nicht direkt in Untersuchungshaft!

Du darfst "wieder freigelassen" aus Polizeigewahrsam nicht mit "nicht bestraft werden" verwechseln. Sachbeschädigung ist sicherlich auch in Belgien nicht straffrei erlaubt!
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Zustimmung @Sir Henry Olaf19
Response @Olaf SirHenrythe3rd