Hallo,
duch Zufall habe ich heute in unserem Firmennetzwerk Pornofilme entdeckt. Der betreffende Mitarbeiter hat die im Unterordner "Eigene Dateien" abgespeichert, die wiederum als Kopie des servergespeicheteten Benutzerpfofils auf unserem DC abgelegt werden.
Laut Arbeitsvertrag muss ich diesen Vorgang der Geschäftsletung melden. Mache ich das nicht, mache ich mich womöglich strafbar.
Wie denkt ihr darüber....
MfG. Hexagon
Off Topic 20.208 Themen, 224.315 Beiträge
Wie willst Du dich strafbar machen, wenn Du das nicht der Geschäftsleitung meldest? Die Gesetze zur Bespitzelung von Kollegen sind meines Wissens nicht existent und Arbeitsverträge sind keine Ergnzungen des StGB. Wodurch Du dich eventuell strafbarmachen kannst ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, denn das Stöbern in Privatdaten von Kollegen am Arbeitsplatz ist nciht erlaubt, sofern ihnen nicht im Arbeitsvertrag entweder das Speichern privater Daten auf dem Firmenrechner untersagt ist, oder ihnen eine Überwachung bekannt gemacht wurde und ein eventuell vorhandener Betriebsrat dem zugestimmt hat.
Vielleicht solltest Du lieber mal den Administrator bei Seite nehmen und darauf ansprechen, ersolle seinen Job etwas besser machen und unerlabte Inhalte nicht erst in das Firmennetz lassen oder durch andere technische Maßnahmen solche Dinge verhindern.
Übrigens ist Moral eine tolle Sache. Jeder sollte eine haben. Inzwischen geht der Trend sogar schon zur Doppelmoral!