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Ebay: Artikel ausserhalb der Auktion erworben was tun????

seifenhenne / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute, habe ein verfahrenes Problem mit ebay. Und zwar habe ich vor einigen Wochen einen Artikel für 14 Euro bei einem Verkäufer erworben. Und zwar ausserhalb von Ebay quasi. Und das war so: Ich habe geboten auf den Artikel und habe ihn nicht bekommen, bin überboten worden. Über das ebay Message System, wo man intern quasi Nachrichten an andere Ebayer verschicken kann, bin ich mit ihm in Kontakt getreten (weiss jetzt nicht mehr, ob er oder ich zuerst gefragt haben). Er meinte dann zumindest, er habe den gleichen Artikel nochmal. Wir haben uns geeinigt, dass ich ihn kaufe. Er hat mir seine Kontodaten gemailt und dann habe ich überwiesen. Gut, das ganze ging also wirklich ausserhalb von Ebay ab, nicht über diese Option Angebot an unterliegene Bieter. So wie es ist, ist es halt jetzt. Und der Artikel kam einfach nicht. Er meinte, er hat ihn versendet, ich soll gedult haben. Mitterweile platzt mir der Kragen. Ich habe ihm das auch gmailt und er meinte, er stelle einen Nachvorschungsantrag, weil der Artikel ist definitiv abgesandt worden. Er hat Päckchen gewählt, daher keine Verfolgungs ID. Soll ich jetzt ebay informieren oder reite ich mich da selbst rein, schliesslich habe ich ausserhalb von ebay den Artikel erworben, was die sicherlich nicht gern sehen.

cathy1 seifenhenne „Ebay: Artikel ausserhalb der Auktion erworben was tun????“
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Hallo seifenhenne!

Du hast mit deinem Verkäufer einen privaten Kaufvertrag geschlossen. So etwas geht selbstverständlich auch ohne ebay. Dass ebay es nicht mag, dass du so etwas über das ebay-System machst, ist klar, braucht dich aber nicht zu interessieren.

Dein Verkäufer behauptet, dass er die Ware abgeschickt hat. Und das solltest du grundsätzlich erst einmal glauben. Denn wenn du in deinen Verkäufer so wenig Vertrauen hast, dann war es verrückt, so einen privaten Kaufvertrag zu vereinbaren. Und das gilt in jedem Fall, also ob du das Geschäft mit oder ohne ebay machst.

Wenn dein Verkäufer nachweisen kann, dass er die Ware verschickt hat, dann hast du rechtlich gesehen schlechte Karten. Diesen Nachweis kann er zB dadurch erbringen, dass er gemeinsam mit seiner Tante zur Post geht, wenn er das Päckchen aufgibt.

Dann bleibt dir nur noch die Möglichkeit einer Kulanzregelung. Vielleicht ist dein Verkäufer ja so nett, und teilt sich den Verlust mit dir indem er dir die Hälfte deines Geldes zurückschickt. Das setzt allerdings voraus, dass er dir glaubt, dass die Ware nicht bei dir angekommen ist. Ohne dir zu nahetreten zu wollen, kann es ja auch sein, dass die Ware bei dir angekommen ist, und du einfach nur behauptest, sie wäre nicht angekommen.

Oder ein Nachbar hat sich das Päckchen gekrallt, oder der Postler ...

Auf Nummer Sicher gehen kannst du in Zukunft, wenn du den Verkäufer bittest, den Versand als Einschreiben oder versichertes Paket durchzuführen. Das ksotet dich dann allerdings jedesmal ein bisschen Extra - und ob es das wert ist, musst du selbst entscheiden.

Gruss Cathy1