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News: Nicht zurück zum Vater

Gericht gegen T-Online Fusion

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Darmstadt hat sich heute gegen den Antrag von T-Online ausgesprochen, den Zusammenschluss von T-Online und der Deutschen Telekom zuzustimmen. Kleinaktionäre klagen gegen die Wiedereingliederung von T-Online. Grund: Die Anteilsinhaber sollen im Rahmen der Wiedereingliederung für 25 T-Online Aktien 13 Telekom-Anteile erhalten. Beim Börsengang von T-Online waren pro Papier 27 Euro zu zahlen - und die Telekom-Anteile sind momentan gerade mal 14 Euro wert.

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