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News: Zoff um 45 Cent

Gericht verbietet Privat-TV-Förderung in Bayern

Redaktion / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

In Bayern werden monatlich 45 Cent der Kabelanschlußgebühren zur Förderung von Privatsendern mit regionalen Angeboten verwendet. Diese Unterstützung wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt als verfassungswidrig verurteilt.

Der Bayerische Rundfunk argumentiert damit, die 45 Cent Förderung sei notwendig, weil die eigene Produktion mehr lokaler Inhalte zu kostspielig ist.

Die Bezuschussungsregelung gilt noch bis 2008, dann muss eine neue Lösung gefunden werden.

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Stoibi sich erst in ein paar Jahren vollends bewusst wird, dass wir von Brüssel aus "regiert" werden, sich damit München und Umgebung zu einer europäischen Provinz entwickeln wird, von der man dann im Tagesgespräch nur noch das Wesentliche nennen wird, nämlich, dass die Leutz vor Ort noch echte Lederhosen tragen ...

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