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News: Verbotenes Zubehör

Apple iPod empfängt Polizeifunk

Redaktion / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Kürzlich hat Apple eine neue iPod-Erweiterung vorgestellt: das "iPod Radio Remote". Mit diesem Zubehör lassen sich iPods auch für Radioempfang nutzen. Da Apple den Zusatz für weltweiten Einsatz konzipiert hat, deckt sein Empfangsteil einen entsprechend großen Frequenzbereich ab.

Und in diesen Bereich fällt auch der Polizeifunk in Deutschland, dessen Abhören illegal ist. Quelle: www.20min.ch

Conqueror MoritzHan „Soweit ich weiß, ist das Ab An hören des Polizeifunks oder allgemein aller BOS...“
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Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden.

Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.

Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)

Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung).