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betr. neuer "Kopierschutz", PC-Magazin + @siebenkäs

NANÜ / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

hi @ all,
das PC-Magazin hat eine Protestliste

Zitat der Anzeige:
Getreu dem Motto "Mache mit, wenn Du willst, dass etwas
passiert" starten wir die Aktion: "Kopierschutz? Nein
danke!". Warum muss eine Audio-CD so verkrüppelt werden,
dass sie im PC und im Auto-Radio nicht läuft? Warum müssen
Spiele CD-/DVD-Treiber installieren, die das PC-System
destabilisieren? Warum lassen wir uns dies scheinbar
gefallen?
Zitatende

im Net eingerichtet, in die man sich hier eintragen kann, halte ich für sinnvoller als der Vorschlag von Siebenkäs und



@Siebekäs, so löblich es ist, mit einer Selbstanzeige oder ein Haufen derer zu versuchen, das "Rechtssystem" in diesem Fall lahmzulegen/zu blockieren, so naiv ist die Vorstellung, daß genug mitziehen.

Deswegen halte ich den Weg, den das PC-Magazin einschlägt, für die zur Zeit bessere Variante/Vorgehensweise.

Ein wichtiger Grund ist u.a. der gängige Ablauf einer Strafanzeige.

Erst wird Strafanzeige erstattet, der Staatsanwalt prüft, ob es zu einer Anklage vor dem Amtsgericht (Strafen bis zu 3 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren Haft, also die "richtige" Adresse für Privat-Kopierer) reicht, wenn ja, beantragt er eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Darüber wirst du informiert und kannst Einspruch einlegen. Wird dein Einspruch abgelehnt und eine Verhandlung anberaumt, kannst du auch dagegen Einspruch einlegen. Das zieht sich!

Kommt es nun zu einer Hauptverhandlung und kommt es zu einer Verurteilung (egal, ob Geld-, Haftstrafe auf Bewährung oder nicht), kann man in Berufung gehen.

Das ist schon Landesgericht. Bleibt das wie auch immer gefällte und in diesem Fall schon ausführlich begründete Urteil bestehen - noch ausführlicher + für die untere Instanz äußerst unangenehm, wenn es abgewandelt wird, die Schreib/Verwaltungsarbeit wächst - bleibt jetzt noch der Weg der Revision (Oberlandesgericht).

Wählst du den Weg der Selbstanzeige, können sie (die Justiz) dir schon in
der 2ten Instanz die Berufung formal und mit wenig Aufwand wegen Behinderung der Justiz verwehren........... :-(

Deswegen wäre der Weg der massenhaften Anzeigen gegen andere - ergo sich anzeigen lassen, der wohl beste Weg, soweit eine genügend große Anzahl Menschen sich bereit erklären, diesen nicht leichten Weg einzuschlagen + es Aussicht auf Erfolg gibt..........

Das war übrigens in den 70zigern ein probates Mittel (neben dem der Selbstanzeige) betr. der Novellierung des Abtreibungsgesetzes, allerdings war das politische Klima ein anderes als jetzt.

Trotzdem sollte, nein, man muß sich gegen die Aushöhlung bürgerlichen Freiheiten -

{Musik zu kopieren ist für mich seit Erfindung des Tonbands, dann des Kassettenrekorders mehr als nur ein technischer Vorgang, es gehört zu einer Musikkultur, die sich erst in der 2ten Hälfte des vorigen Jahrhunderts - übrigens massiv zu Gunsten der Musikindustrie - entwickelt hat und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist -}

wehren, denn die absehbaren Folgen gehen über dieses Gesetz weit hinaus.
Wenn die Industrie erst einmal die Macht hat, die Gesetzgebung so nachhaltig zu manipulieren, wird es "unangenehm" für alle, nicht nur Privatkopierer stehen dann mit einem Bein im Gefängnis/Geldstrafen sind nicht eine wirkliche Alternative, dann werden die Softwarelizenzen zur Normalität und das I-Net + den PC kann man vergessen.

Gruß

NANÜ

P.S.
Die restriktive
Handhabung der Hardware
für die HD-DVD und Blu-Ray
Brenner, ist die nächste Bedrohung,
sehr zu empfehlen ist der Artikel
in der c't 2006 Ausgabe 6 ab
Seite 146.



[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

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Tolle Aktion! Zaphod
viva la revolution!: hulk 8150
Scott10 Pashka „Hab mich auch eingetragen ... eigentlich sollte sich jeder aus dem Forum...“
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Joo ... Ich hab mich eingetragen.

Eine gute Aktion ! ! !
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Weil :
Die spinnen doch die Politiker ! ! !

In Frankreich wird DRM abgeschafft und bei uns wird man für eine Sicherungs-Kopie verknackt !
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Freunde und Bekannte hab ich auch schon mobilisiert.


Gruss Scott10

Gruss Scott
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