Die Anbieter von Handy-Klingeltönen lassen keine Masche aus um an Kohle zu kommen. Neben kaum kapierbaren Abo-Bedingungen, die fast unlesbar am unteren Rand in TV-Werbungen eingeblendet werden, setzten einige auf den Trick zur Abrechnung per Minutenpreis.
Dabei ist nicht klar, wie lange der Download dauert, welche Kosten tatsächlich für einen Klingelton anfallen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass derlei undurchsichtige Angebote sittenwidrig sind.
Fast vier Jahre hat es gedauert, bis die Entscheidung zum Antrag der Verbraucherzentrale endlich getroffen wurde.