Hallo,
wollte mal Fragen, ob ich einen AccessPoint zugänglich machen kann, der offen für jeden Datenverkehr ist. Kann ich für die Inhalte die darüber vermittelt werden belangt werden?

Hallo,
wollte mal Fragen, ob ich einen AccessPoint zugänglich machen kann, der offen für jeden Datenverkehr ist. Kann ich für die Inhalte die darüber vermittelt werden belangt werden?
> zu 2:)
> Aber wie verhält es sich dann mit der Telekom?
> Sie bietet doch auch Zugang und über diesen werden doch auch illegale Aktionen getätigt.
> Da fragt aber keiner nach?
Da sieht die Situation doch ganz anders aus: Im Fall des Falles kann nachvollzogen werden werd Unfug getrieben hat, das ist dann normalerweise einer der Telekomkunden.
Horst Schimanski