Es kann nicht (allein) nach dem Willen eines Herrn aus Redmond gehen !
Byte sei Dank gibt es ja noch die Rechtsprechung ! Leider gibt es meines Wissens keine gesetzliche
Regelung für die Frage, wie lange der Hersteller seinen (Liefer-, bzw. Bereitstellung von Support etc.)
pflichten nachkommen muß.
Vergleichbar ist jedoch die Konstellation für die Vorhaltung von Ersatzteilen bei Pkws (und auch Lkws):
Hier gibt es zwar ebenfalls keine gesetzliche Regelung, aber dadurch, daß der Markt aufgrund der
Wettbewerbssituation funktioniert, hat sich dort in der Industrie eingebürgert, daß z.B. Ersatzteile
für Pkw's 10 Jahre lang (in Worten: zehn Jahre lang), gerechnet ab Produktionsende für das betreffende
Kfz, vorrätig gehalten werden (müssen).
Ich muß mal wieder in der Jura-Bibliothek nachschauen, was die Rechtsprechung dazu meint ...
Vielleicht ein Tip an alle: Jeder Betroffene möge doch mal an das für seinen Wohnort zuständige
Landeskartellamt oder an das Bundeskartellamt schreiben und dort beantragen, daß gegen die Firma
Microsoft ein sogenanntes Mißbrauchsverfahren wegen unzulässiger Ausnutzung einer marktbe-
herrschenden Stellung (gem. § 26 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eingeleitet werden soll. Die jeweilige Behörde muß den Sachverhalt von Amts wegen prüfen und dann entschei-
den, was zu tun ist.
Als Einzelkämpfer gegen die Redmonder vorzugehen, halte ich im Hinblick auf das u.U. hohe
Streitwertrisiko für jeden Betroffenen derzeit für unzumutbar.
Vielleicht ist alles aber ein guter Anstoß, nachzudenken und in die open Source von Linux zu
wechseln.
notar