Erst muss man einen Computer kaufen, damit man die Steuer an das Finanzamt melden kann, dann wird das Ding auch noch mit Gebühren belegt, weil man vielleicht damit Fernsehen könnte.
Ab dem 1.1.2007 werden Computer GEZ-pflichtig, und zwar nicht nur im privaten sondern - und scheinbar war das das Ziel der Änderung - vor allem im gewerblichen Bereich. Wer bisher ein Gerät privat angemeldet hat, braucht sich keine Sorgen machen, es ändert sich nichts. Wer den Computer aber beruflich nutzt, muss ein zweites Mal zahlen, auch wenn er ihn nur für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt nutzt. Ob der PC eine TV-Karte hat, ist dabei unwichtig. Firmen werden "grundstücksbezogen" zur Kasse gebeten, falls sie nicht anderweitig schon zahlen.
Meinung: Die Steuererhöhungspolitik der Bundesregierung schwappt damit einem neuen Höhepunkt entgegen: In dem unendlichen Gestrüpp aus Vorschriften kann sich niemand mehr wirklich auskennen, denn dafür gibts ja Steuerberater. Wichtig ist nur eins: Die Steuern müssen rauf. Und das hat ja nun perfekt geklappt.
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Hat man denn durch die GEZ-Gebühr auch einen ANSPRUCH auf die Leistung? Ich überlege mir gerade was passiert, wenn ab Anfang 2007 ca. 10 Mio. Bundesbürger versuchen, ARD übers Internet zu gucken. Haben die die Serverkapazität? Kann man die Gebühren zurückfordern, wenn das TV übers Internet aufgrund mangelnder Serverkapazität technisch gar nicht funktioniert?
Alle wollen gleichzeitig die Tagesschau übers Netz gucken. Das wäre doch mal ein Ansatz für eine nicht strafbare DDOS-Attacke. :-)